Oberstufe

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Größtmögliche Vielfalt

Die Oberstufenverordnung sieht vor, dass alle Schülerinnen und Schüler für den 12. und 13. Schuljahrgang – die sogenannte Qualifikationsphase –  einen bestimmten Schwerpunkt wählen. Wir bieten den sprachlichen, den mathematisch-naturwissenschaftlichen, den gesellschaftswissenschaftlichen und den musisch-künstlerischen Schwerpunkt (letzteren allerdings mit dem Fach Kunst) an. Mit diesen Schwerpunkten sind unterschiedliche Bedingungen verknüpft, die die Schülerin / der Schüler für das Abitur erfüllen muss. Man kann diese Bedingungen aber auf verschiedene Art und Weise erfüllen.

So muss man z.B. im mathematisch-naturwissenschaftlichen Schwerpunkt zwei Naturwissenschaften belegen. Das können Biologie und Chemie sein, aber auch Biologie und Physik oder Physik und Chemie. Es bleiben also durchaus Wahlmöglichkeiten.

Damit die Schülerinnen und Schüler diese Wahlmöglichkeiten auch nutzen können, unterrichten wir in der Qualifikationsphase nicht im Klassenverband. Wir verknüpfen die Wahl eines bestimmten Schwerpunkts auch nicht mit fertigen Paketen von Fächerkombinationen. Trotzdem können wir nicht jeden Kombinationswunsch möglich machen, denn es gibt neben den Vorgaben der Verordnung auch schulorganisatorische Einschränkungen, hier zwei Beispiele: Manche Fächer werden von zu wenigen Schülerinnen und Schülern gewählt, als dass ein Kurs z.B. auf erhöhtem Niveau zustande kommen könnte. Außerdem müssen Kurse gleichzeitig stattfinden, auch das reduziert die Kombinationsmöglichkeiten.

Innerhalb dieses Rahmens wählt aber jede Schülerin / jeder Schüler ihre / seine Wunschkombination. Die Kurse werden dann so zusammengestellt, dass sie möglichst zu diesen Wahlen passen.
Dieses Vorgehen mag durch die vielen Optionen zunächst schwer durchschaubar erscheinen, es ermöglicht uns aber, flexibel auf die Wünsche der Schülerinnen und Schüler einzugehen.
Wir versuchen darüber hinaus in Zusammenarbeit mit unserem Nachbargymnasium, der Leibnizschule, unser Angebot noch zu erweitern.

Grundzüge der Gymnasialen Oberstufe

Qualifikationsphase-Regelungen bei Unterrichts-Versäumnis

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