Fehlzeiten
Meldung von Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt sein oder sollten andere Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht vorliegen, so sind die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, der Schule den Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Meldungen erfolgen grundsätzlich am ersten Tag des Fehlens bis spätestens 8.00 Uhr.
Seit dem Schuljahr 2026/27 werden Krankmeldungen an der RICARDA ausschließlich über WebUntis vorgenommen. Informationen sind in den folgenden Hinweisen zu Abwesenheiten und Entschuldigungen in WebUntis nachlesbar.