Digitales Lernen
Digitales Lernen
Das digitale Lernen an der RICARDA! ist ein fortlaufender Prozess. Alltägliche und altersangemessene digitale Kommunikation schreitet voran, bei der wir unsere Schüler:innen begleiten möchten. Dabei wollen wir sinnvolle Nutzungsmöglichkeiten aufzeigen und digitale Geräte unter anderem als Arbeitsgeräte begreifen. Ebenso können wir auf diese Weise Lernen und Lehren vielfältiger und flexibler gestalten.
Medienbildungskonzept
Unser Medienbildungskonzept bildet die Grundlage des digitalen Lernens. Sowohl die in allen Fächern zu vermittelnden Medienkompetenzen als auch die Grundsätze der digitalen Arbeit sind in diesem Konzept verankert. Alle Fachgruppen leisten dafür einen individuellen Beitrag, um die Schüler:innen zu einer aktiven und selbstbestimmten Teilhabe an einer digitalen Welt zu befähigen. Zu unserem pädagogischen Konzept gehört es dabei auch, dass sich digitales und analoges Lernen sinnvoll ergänzen und wechselseitig bereichern.
Schülereigene Geräte im Unterricht
Einen Teil des Medienbildungskonzeptes stellen die eigenen elternfinanzierten digitalen Endgeräte in der Form von iPads dar, die seit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2023/2024 aufsteigend ab dem 7. Jahrgang in allen Fächern jeweils nach den besonderen Anforderungen des Unterrichts genutzt werden. So wird sichergestellt, dass die Schüler:innen besondere Medienkompetenzen erlangen, beispielsweise das „Produzieren und Präsentieren mit und von digitalen Medien“, ein „sicheres Agieren in digitalen Umgebungen“ und „Analysieren und Bewerten von Medien“. Dabei sorgt die Nutzungsordnung für die iPads für ein möglichst zielgerichtetes und störungsfreies Lernen. In den Jahrgängen 12 und 13 können die Schüler:innen ihre eigenen Tablets im Unterricht verwenden.
Digitale Ausstattung
Die RICARDA! verfügt über eine flächendeckende Ausstattung mit WLAN sowie interaktiven Tafelsystemen. Diese ermöglichen es allen Lehrer:innen, die passende Nutzung für den Unterricht zu wählen. Um die digitalen Möglichkeiten des Unterrichtens ausprobieren und vorbereiten zu können, setzen Lehrer:innen Tablets im Unterricht ein. Darüber hinaus können Tablets als mobile Klassensätze in tragbaren Koffern für den Unterricht ausgeliehen und den Schüler:innen zur Verfügung gestellt werden. Moderne Computerräume sorgen für ein konzentriertes Arbeiten mit komplexerer Software an großen Monitoren.
IServ
Alle Schüler:innen verfügen über einen persönlichen IServ-E-Mail-Account, der als Dienst-E-Mail fungiert. IServ dient ebenso als vielseitige Arbeitsplattform, auf der ein gemeinsames Bearbeiten von Texten, datenschutzkonforme Videokonferenzen, unkomplizierte Kurswahlen und Umfragen durchgeführt werden können. IServ bildet somit das digitale Herzstück an der RICARDA!. Die Schüler:innen erlernen den Umgang mit IServ bereits im 5. Jahrgang. Dafür werden die verschiedenen Module schrittweise eingeführt.
Weiterführendes Arbeiten mit digitalen Endgeräten
Der PC-Führerschein ist für die Jahrgänge 5 und 6 in den Stundenplan integriert. Im 5. Jahrgang lernen die Schüler:innen den Umgang mit Schreibprogrammen und das Speichern von Dateien. Im 6. Jahrgang üben sie die Nutzung von Präsentations- und Tabellenkalkulation-Programmen. Ab dem 7. Jahrgang erlangen unsere Schüler:innen im Rahmen eines iPad-Führerscheins relevante Inhalte, Umgangsweisen sowie Handwerkszeug für ein iPad. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, für Schüler:innen der Jahrgänge 7 bis 13 sich als Digiscouts an der RICARDA! zu engagieren. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. das Lösen technischer Probleme im Schulalltag. In der gesamten Präventionsarbeit unterstützen uns externe Partner:innen wie z. B. Smiley e. V. sowie die Jugendkontaktbeamten der Niedersächsischen Polizei.
Kollegium und AG Digitalisierung
Alle Lehrer:innen bilden sich regelmäßig zu aktuellen Themen des digitalen Lernens fort, sodass in allen Fachgruppen ein stetiger sowie konstruktiver Austausch stattfinden kann. In einer eingerichteten Arbeitsgruppe, die regelmäßig zusammenkommt, beraten Lehrer:innen sowie Schulleitungsmitglieder über aktuelle und zukünftige Digitalisierungsvorhaben an der RICARDA!
Ansprechpartner: David Thale, Koordinator für die Digitalisierung (david.thale(at)rhshannover.de)
FAQ zu den elternfinanzierten iPads
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die Einführung elternfinanzierter iPads im kommenden Jahrgang 7 (Schuljahr 2023/2024). Falls Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie sich unter folgender Emailadresse bei uns melden: fragen.digitalisierung(at)rhshannover.de
Technik
Warum wird mit iPads von Apple gearbeitet?
Die Entscheidung für die Nutzung von iPads der Marke Apple wurde vom Schulträger (Landeshauptstadt Hannover) getroffen. Im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) ist unsere Schule umfassend mit digitalen Tafeln mit eingebauten Apple-TVs sowie seitens der Lehrkräfte mit iPads als Dienstgeräten ausgestattet. Dadurch ist eine sehr gute zentrale Steuerung mit Apple-Geräten möglich.
An wen wende ich mich im Schadensfall?
AfB-finanzierte Geräte: Wenn Sie einen Vertrag mit der AfB GmbH geschlossen haben, gelten die vereinbarten Versicherungsbedingungen. Wenden Sie sich in diesem Fall an Herrn Riemer von der AfB GmbH unter thomas.riemer(at)afb-group.eu. Herr Riemer bietet darüber hinaus wöchentlich in Raum 101 immer dienstags in der 7. Stunde einen persönlichen Support an.
Vom Land Niedersachsen finanzierte Geräte: Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an den Schulassistenten Herrn Sporleder. Er organisiert die Schadensabwicklung in Zusammenarbeit mit der IT.Niedersachsen.
Welches Zubehör muss angeschafft werden?
Die iPads werden zusammen mit Stift und Hülle über den Dienstleistungsservice AfB – „Mobiles Lernen“ erworben. Gegebenenfalls sind fachgruppenspezifische Anschaffungen notwendig (z.B. Kopfhörer). Weiteres Zubehör muss nicht beschafft werden.
Was ist bei der Apple-ID zu beachten?
Eine Apple-ID kann grundsätzlich nur für Personen ab 16 Jahren erstellt werden. Für die Installation schulischer Apps ist keine Apple-ID nötig. Wenn für die private Nutzung zusätzliche Apps installiert werden sollen, dann müssen Eltern einen Familienaccount einrichten und das schulische Gerät hinzufügen. Ohne diesen Familienaccount sind nur die schulischen Apps auf dem Gerät.
Vorteil: Ohne die Apple-ID entfallen mögliche Probleme mit der Datenschutzverordnung (DSGVO). Schulische Daten können nicht versehentlich auf US-Servern landen. Dafür tragen dann die Eltern die Verantwortung.
Nachteil: Eltern können auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme nicht frei installieren. Die private Nutzung über den Browser ist dennoch weitestgehend möglich.
Wie kommen die Apps auf das Gerät?
Die Geräte sind über das Mobile Device Management System (MDM) „Relution“ verwaltet, wodurch die für die Schule benötigten Apps auf den Geräten installiert werden. Um die Lizenzkosten dabei so gering wie möglich zu halten, werden die Klassenstufen sowie die 2. Fremdsprache, WuN/Religion und Wahlpflichtkurse individuell berücksichtigt, so dass jede/r nur die Apps bekommt, die auch im Unterricht benötigt werden.
Kosten
Mit welchen Kosten für ein iPad muss gerechnet werden?
Die Ausstattung wird vom Land Niedersachsen vollumfänglich finanziert. Daher fallen keine Kosten an. Lediglich eine Versicherung ist nicht enthalten und kann ggf. privat organisiert werden.
Kann ich ein eigenes iPad mitbringen, anstatt ein neues zu kaufen?
Grundsätzlich kann ein privat gekauftes iPad eingebunden werden. Folgende Dinge sind dabei zu beachten:
- Es muss ein iPad aktuellen Generation sein (ohne Mobilgerätefunktionalität), da das iPad sonst nicht in Prüfungssituationen genutzt werden dürfte.
- Größe: ca. 11“, Speicherkapazität: mind. 128 GB
- Das bestehende Gerät muss in das MDM der Landeshauptstadt Hannover eingebunden werden, dies erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung.
- Kosten ca. 50 €; ggf. Mehraufwandspauschale von 25 €, wenn das iPad vorher nicht auf den Werkszustand zurückgesetzt wurde (vorherige Datensicherung notwendig).
- Das iPad ist mind. 1 bis 2 Wochen „weg“ (evtl. auch länger).
Was kosten die Apps?
Über einen App-Beitrag zu Schuljahresbeginn werden kostenpflichtige Apps (z. B. Wörterbücher, …) finanziert. Darüber hinaus ist einmalig ein Betrag von 34,99 Euro für die TI-Nspire CAS-App zu entrichten. Diese App ersetzt den Taschenrechner im Fach Mathematik vollumfänglich bis zum Abitur.
Was passiert, wenn Eltern kein iPad für ihr Kind anschaffen?
Eine Verweigerung von Unterricht mit digitalen Endgeräten ist nicht möglich. Ein Recht auf analoge Beschulung gibt es nicht.
Werden weiterhin noch kostenpflichtige Bücher aus Papier ausgeliehen?
Grundsätzlich ja. Es wird in der Regel aus pädagogischen Gründen sowohl analog als auch digital gearbeitet. Dazu gehört auch, die Bildschirmzeit in einem angemessenen Rahmen zu halten. Hierzu treffen die Fachgruppen einzelne Entscheidungen. Es ist von Vorteil, dass bereits viele Schulbuchverlage bei Vorliegen des analogen Schulbuchs zusätzlich kostengünstige digitale Versionen anbieten.
Datenschutz und Unterricht
Was können Administrator:innen bzw. Lehrer:innen von den Tablets der Schüler:innen sehen?
Administrator:innen:
Sichtbar für Administrator:innen: Gerätename, Modellname und -nummer, Seriennummer, MAC, IP, iOS-Version, alle installierten Programme, Ladezustand, Speicher, eingetragene Besitzer, Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung, Datum der Installation, installierte Profile, Steuerung durch Lehrkräfte.
Nicht sichtbar für Administrator:innen: Sämtliche Inhalte, d.h.: Kalender, Adressbuch, Mails und Kontakte, Browserverlauf, Namen gespeicherter Dateien, Inhalte gespeicherter Dateien, Nachrichten, Fotos und Videos.
Lehrkräfte:
Über die App „Relution“ oder auch über die „Classroom-App“ können die Lehrkräfte individuelle Einstellung an den Schüler:innengeräten für den eigenen Unterricht vornehmen und zum Beispiel für den Zeitraum des Unterrichts nur eine bestimmte App zulassen. Die Lehrkräfte können sich via Bildschirmspiegelung die Oberflächen der Tablets der Schüler:innen während der eigenen Unterrichtszeit anzeigen lassen, dabei erscheint dann ein Symbol auf den Geräten der Schüler:innen. Allerdings haben Lehrkräfte keinerlei Zugriff auf die persönlichen Inhalte.
Kann das Tablet geortet werden?
Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird, kann es im Vier-Augen-System (Administrator:in und Elternteil) geortet werden. Gleichzeitig ist das Gerät dann auch gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?
Wir an der RICARDA! verwenden die iPads in verschiedenen unterrichtlichen Situation. Dabei sollen die Schüler:innen schrittweise und bedarfsgerecht an die iPad-Nutzung herangeführt und so zur reflektierten Teilhabe an der digitalen Welt befähigt werden (vgl. VUCA-Welt).
Werden die Schüler:innen beim Erlernen der Benutzung unterstützt?
Ja. In unserem medienpädagogischen Konzept ist ganz zu Beginn ein Einführungstag zu den iPads vorgesehen, an welchem die Grundkenntnisse mit dem Gerät vermittelt werden. Anschließend wird es in regelmäßigen Abständen weitere Einführungsstunden zum Umgang mit den iPads geben (vgl. iPad-Führerschein in Jahrgang 7). Inhalte sind unter anderem z. B. die Einarbeitung in zentrale Apps, Backup-Strategien, der Umgang mit dem Notationsprogramm Goodnotes sowie Grundwissen zum Datenschutz und Urheberrecht.
Nutzungsordnung und -vereinbarung an der RHS
Diese Nutzungsordnung und -vereinbarung zur Regelung des Einsatzes von iPads an der Ricarda-Huch-Schule gelten für unsere iPad-Klassen.
iPad-Regeln an der RHS
Diese Regeln gelten für die iPad-Klassen an der RHS.
