Digitales Lernen und iPad-Klassen
Das digitale Lernen an der RICARDA! ist ein ständiger Prozess.
Seit 2010 arbeiten wir an der RICARDA! mit der Schulplatform IServ. Auch bei uns hat die Pandemie-Zeit die Wichtigkeit einer solchen digitalen Schulplattform gezeigt. Sie macht eine digitale Kommunikation möglich. Jede Schülerin und jeder Schüler hat einen eigenen IServ-E-Mailaccount, also sozusagen eine Dienst-Mail. IServ wird darüber hinaus aber auch als Arbeits-Plattform genutzt: u.a. können dort Texte kollaborativ, also im SchülerInnen-Team, bearbeitet werden, datenschutzkonforme Videokonferenzen stattfinden, Kurswahlen oder Umfragen unkompliziert durchgeführt werden. Damit sind wir auch für das Distanzlernen gut gerüstet.
Den Umgang mit der Schulplattform lernen die SchülerInnen in Jahrgang 5. Die einzelnen Module werden schrittweise eingeführt und der Umgang mit ihnen geübt.
Bereits seit Vor-Corona-Zeiten ist ein PC-Führerschein für die Jahrgänge 5 bis 7 an der RICARDA! fest im Stundenplan der SchülerInnen verankert. Im Klassenverband eignen sie sich in Jahrgang 5 zunächst an, wie sie mit einem Schreibprogramm umgehen und Dateien speichern können. In Jahrgang 6 üben sie, wie. sie mit einem Präsentationsprogramm etwas vorstellen können. In Jahrgang 7 lernen unsere SchülerInnen ein Tabellenkalkulations-Programm kennen. Der Unterricht findet in einem der PC-Räume statt. Die erworbenen Kenntnisse werden in den Fächern genutzt und somit vertieft.
Nach Vorlage eines schulischen Medienkonzepts wurde die RICARDA! im Frühjahr 2020 im Verfahren zur Fortsetzung des Medienentwicklungsplans, des sog. MEP-Standards, der Landeshauptstadt Hannover und im Rahmen des DigitalPakts Schule im Land Niedersachsen als Projektschule ausgewählt. Das bedeutet, dass die RICARDA! u. a. mit flächendeckendem WLAN und Smartboards in beiden Schulgebäuden voll ausgestattet ist. Im Unterricht können bei Bedarf iPads als Klassensätze ausgeliehen und eingesetzt werden.
Im Koalitionsvertrag der niedersächsischen Landesregierung wird die Ausstattung der SchülerInnen mit digitalen Endgeräten ab Jahrgang 8 angekündigt. Leider hat sich unsere Hoffnung auf eine zeitnahe Konkretisierung dieser Ankündigung nicht erfüllt Daher planen wir in der RICARDA! davon losgelöst für das Schuljahr 2023/24 den Einstieg in iPad-Klassen: in Jahrgang 7 soll in allen Klassen jede Schülerin und jeder Schüler ein eigenes Endgerät im Unterricht nutzen. Der Einführungszeitpunkt ergibt sich aus der verpflichtenden Einführung eines Taschenrechners im Mathematikunterricht in Jahrgang 7. Neben den notwendigen pädagogischen und didaktischen Konzepten, die hierfür entwickelt werden müssen (und zur Zeit entwickelt werden), ist uns auch eine sozialverträgliche Finanzierung der Geräte wichtig.
FAQ zu den elternfinanzierten iPads
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um die Einführung elternfinanzierter iPads im kommenden Jahrgang 7 (Schuljahr 2023/2024). Falls Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, können Sie sich unter folgender Emailadresse bei uns melden: fragen.digitalisierung(at)rhshannover.de
Technik
Warum wird mit iPads von Apple gearbeitet?
Die Entscheidung für die Nutzung von iPads der Marke Apple wurde vom Schulträger (Landeshauptstadt Hannover) getroffen. Im Rahmen des Medienentwicklungsplans (MEP) ist unsere Schule umfassend mit digitalen Tafeln mit eingebauten Apple-TVs sowie seitens der Lehrkräfte mit iPads als Dienstgeräten ausgestattet. Dadurch ist eine sehr gute zentrale Steuerung mit Apple-Geräten möglich.
Gearbeitet wird mit den iPads der 9. Generation.
Ist der Speicher von 64GB ausreichend?
Ja, der Speicher ist ausreichend. Die Schüler:innen werden ihre Daten auf IServ bzw. schulen-hannover sichern. Dadurch ist auch der Zugriff bzw. die Übertragung von Daten vom heimischen PC oder anderen Geräten aus möglich. Da es sich bei dem iPad in erster Linie um ein schulisches Arbeitsgerät handelt, welches auch privat genutzt werden kann, muss der Speicherplatz regelmäßig aufgeräumt und bei der Installation von privaten Apps darauf geachtet werden, dass immer mindestens 5GB Speicherplatz für die schulische Nutzung vorhanden sind. Die Nutzungsordnung ist hierbei unbedingt zu beachten.
Wie kommen die Apps auf das Gerät?
Die Geräte sind über das Mobile Device Management System (MDM) „Relution“ verwaltet, wodurch die für die Schule benötigten Apps auf den Geräten installiert werden. Um die Lizenzkosten dabei so gering wie möglich zu halten, werden die Klassenstufen sowie die 2. Fremdsprache, WuN/Religion und Wahlpflichtkurse individuell berücksichtigt, so dass jede/r nur die Apps bekommt, die auch im Unterricht benötigt werden.
Welches Zubehör muss angeschafft werden?
Die iPads werden zusammen mit Stift und Hülle über den Dienstleistungsservice AfB – „Mobiles Lernen“ erworben. Gegebenenfalls sind fachgruppenspezifische Anschaffungen notwendig (z.B. Kopfhörer). Weiteres Zubehör muss nicht beschafft werden.
Was ist bei der Apple-ID zu beachten?
Eine Apple-ID kann grundsätzlich nur für Personen ab 16 Jahren erstellt werden. Für die Installation schulischer Apps ist keine Apple-ID nötig. Wenn für die private Nutzung zusätzliche Apps installiert werden sollen, dann müssen Eltern einen Familienaccount einrichten und das schulische Gerät hinzufügen. Ohne diesen Familienaccount sind nur die schulischen Apps auf dem Gerät.
Vorteil: Ohne die Apple-ID entfallen mögliche Probleme mit der Datenschutzverordnung (DSGVO). Schulische Daten können nicht versehentlich auf US-Servern landen. Dafür tragen dann die Eltern die Verantwortung.
Nachteil: Eltern können auch individuelle kostenpflichtige Lernprogramme nicht frei installieren. Die private Nutzung über den Browser ist dennoch weitestgehend möglich.
Kosten
Mit welchen Kosten für ein iPad muss gerechnet werden?
Anbieter AfB – „Mobiles Lernen“, Gemeinnützige GmbH
Es erfolgt kein Abtreten von Ansprüchen an Finanzdienstleister oder Banken. „Mobiles Lernen“ bleibt über den Mietzeitraum der Vertragspartner. Kündigung und Neuabschluss sind möglich. Es gibt keine SCHUFA-Abfrage. Die Preise sind einschließlich Versicherung und Service (vor Ort und per Hotline). Die DEP-Registrierung wird übernommen.
Gerät | Miete | Kauf |
iPad 2021 (9. Gen.), 64GB + Logitech Crayon Dig. Zeichenstift und UAG Schutzhülle Inkl. Versicherung und Service Förderung BuT durch die LHH |
Monatl. EUR 14,06 | Einmalig EUR 619,- |
iPad 2021 (9. Gen.), 64GB + Apple Pencil I. Dig. Zeichenstift und UAG Schutzhülle Inkl. Versicherung und Service Förderung BuT durch die LHH |
Monatl. EUR 15,32 | Einmalig EUR 679,- |
Kosten bei einem Speicher von 256GB (keine Förderung!)
- Mit Logitech: Rate/Monat EUR 18,67 bzw. Kauf EUR 819,-
- Mit Apple Pen: Rate/Monat EUR 19,93 bzw. Kauf EUR 879,-
Alle Angaben Stand April 2023 (Änderungen vorbehalten).
Gibt es eine finanzielle Förderung für BuT-Berechtigte bzw. Geschwisterkinder?
Ja, die Landeshauptstadt Hannover unterstützt die Miete des Standardgeräts (9. Generation, 64GB Speicher, Vertragsart Miete mit Versicherung und Service) mit der Übernahme
- von 60 % der Kosten (nur für die Vertragsart Miete für ein 64GB-Gerät inkl. Versicherung und Service mit Schutzhülle und Pen) für BuT-Berechtigte und
- von 40 % der Kosten (für die Vertragsart Miete und Kauf für ein 64GB-Gerät inkl. Versicherung und Service mit Schutzhülle und Pen) für Geschwisterkinder mit Bescheinigung.
Kann ich ein eigenes iPad mitbringen, anstatt ein neues zu kaufen?
Grundsätzlich kann ein privat gekauftes iPad eingebunden werden. Folgende Dinge sind dabei zu beachten:
- Es muss ein iPad der 9. oder 10. Generation sein mit gleicher Gerätegröße und ohne Simkarten-Slot.
- Das bestehende Gerät muss in das MDM der Stadt Hannover eingebunden werden, diese erfolgt über die Gesellschaft für digitale Bildung.
- Kosten bei Abgabe gesammelt über die Schule: EUR 50,-, Kosten bei privater Abgabe: EUR 70,-.
- Das iPad ist mind. 1 bis 2 Wochen „weg“ (evtl. auch länger) und wird auf Werkszustand zurückgesetzt (vorherige Datensicherung notwendig).
Was kosten die Apps?
Es wird voraussichtlich einen Medienbeitrag (vergleichbar mit dem Kopiergeld) zu Schuljahresbeginn geben. Grundsätzlich nutzen wir die „Bordmittel“ des Geräts (Keynote, GarageBand…) und bemühen uns darum, die Kosten – auch über den Erwerb von Schullizenzen – so gering wie möglich zu halten. Momentan arbeiten die Fachgruppen an der Auswahl der Apps und einem „App-Curriculum“.
Werden weiterhin noch kostenpflichtige Bücher aus Papier ausgeliehen?
Grundsätzlich ja. Es wird in der Regel aus pädagogischen Gründen sowohl analog als auch digital gearbeitet. Dazu gehört auch, die Bildschirmzeit in einem angemessenen Rahmen zu halten. Hierzu treffen die Fachgruppen einzelne Entscheidungen. Es ist von Vorteil, dass bereits viele Schulbuchverlage bei Vorliegen des analogen Schulbuchs zusätzlich kostengünstige (teilweise für nur ca. EUR 2,-) digitale Versionen anbieten.
Was passiert, wenn Eltern kein iPad für ihr Kind anschaffen?
Eine Verweigerung von Unterricht mit digitalen Endgeräten ist nicht möglich. Eltern können also nicht die Analogbeschulung fordern, wenn Tablets vorhanden sind.
Den entsprechenden Schülerinnen und Schülern müsste jeden Morgen ein Leihgerät (mit privatrechtlichem Leihvertrag, eventuell kostenpflichtig) ausgehändigt werden, das bei Schulschluss wieder eingesammelt wird. Sollten Hausaufgaben mit dem Tablet anzufertigen sein, wird die Schule nachmittags Räumlichkeiten zur Verfügung stellen, in welchen die Aufgaben mit Leihgeräten bearbeitet werden können. Der entscheidende Punkt ist, dass die Tablets von diesen Schülerinnen und Schülern nicht mit nach Hause genommen werden dürfen.
Datenschutz und Unterricht
Was können Administrator:innen bzw. Lehrer:innen von den Tablets der Schüler:innen sehen?
Administrator:innen:
Sichtbar für Administrator:innen: Gerätename, Modellname und -nummer, Seriennummer, MAC, IP, iOS-Version, alle installierten Programme, Ladezustand, Speicher, eingetragene Besitzer, Zeitpunkt der letzten Onlineverbindung, Datum der Installation, installierte Profile, Steuerung durch Lehrkräfte.
Nicht sichtbar für Administrator:innen: Sämtliche Inhalte, d.h.: Kalender, Adressbuch, Mails und Kontakte, Browserverlauf, Namen gespeicherter Dateien, Inhalte gespeicherter Dateien, Nachrichten, Fotos und Videos.
Lehrkräfte:
Über die App „Relution“ oder auch über die „Classroom-App“ können die Lehrkräfte individuelle Einstellung an den Schüler:innengeräten für den eigenen Unterricht vornehmen und zum Beispiel für den Zeitraum des Unterrichts nur eine bestimmte App zulassen. Die Lehrkräfte können sich via Bildschirmspiegelung die Oberflächen der Tablets der Schüler:innen während der eigenen Unterrichtszeit anzeigen lassen, dabei erscheint dann ein Symbol auf den Geräten der Schüler:innen. Allerdings haben Lehrkräfte keinerlei Zugriff auf die persönlichen Inhalte.
Kann das Tablet geortet werden?
Ja, wenn das iPad in den sogenannten „Lost-Modus“ versetzt wird, kann es im Vier-Augen-System (Administrator:in und Elternteil) geortet werden. Gleichzeitig ist das Gerät dann auch gegen die Nutzung durch Dritte gesperrt.
Wie werden die Tablets im Unterricht eingesetzt?
Wir an der RICARDA möchten mit den iPads die unterrichtlichen Möglichkeiten erweitern, d.h. die Geräte dann im Unterricht sinnvoll einzusetzen, wenn sie einen Mehrwert liefern sowie Lernmöglichkeiten eröffnen, die analoge Medien nicht bieten. Dabei sollen die Schüler:innen schrittweise und bedarfsgerecht an die iPad-Nutzung herangeführt und so zur reflektierten Teilhabe an der digitalen Welt befähigt werden.
Die einzelnen Fachgruppen arbeiten derzeit intensiv an den Einsatzmöglichkeiten der iPads im Fachunterricht.
Werden die Schüler:innen beim Erlernen der Benutzung unterstützt?
Ja. In unserem medienpädagogischen Konzept ist ganz zu Beginn ein Einführungstag zu den iPads vorgesehen, an welchem die Grundkenntnisse mit dem Gerät vermittelt werden. Anschließend wird es in regelmäßigen Abständen weitere Einführungsstunden zum Umgang mit den iPads geben. Inhalte sind unter anderem z.B. die Einarbeitung in zentrale Apps, Backup-Strategien, der Umgang mit dem Notationsprogramm Notability sowie Grundwissen zum Datenschutz und Urheberrecht.