Fehlzeiten
Meldung von Fehlzeiten der Schülerinnen und Schüler
Sollte eine Schülerin oder ein Schüler erkrankt sein oder sollten andere Gründe für das Fernbleiben vom Unterricht vorliegen, so sind die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler dazu verpflichtet, der Schule den Grund des Fernbleibens und die voraussichtliche Dauer des Fernbleibens unverzüglich mitzuteilen. Die Meldungen erfolgen für die Jahrgänge 5-9 im Sekretariat Hauptgebäude, für die Jahrgänge 10-12 im Sekretariat Edenstraße grundsätzlich am ersten Tag des Fehlens bis spätestens 8.00 Uhr.
Die Meldungen sollten in der Regel per E-Mail vorgenommen werden: unter KrankmeldungenBoni(at)rhshannover.de für die Jahrgänge 5-9 bzw. unter KrankmeldungenEden(at)rhshannover.de für die Jahrgänge 10-12. Die Angabe des Vor- und Nachnamens und der entsprechenden Klasse bzw. des Jahrganges (bei Jg. 12) tragen zur richtigen Zuordnung bei. Im Krankheitsfall ist in der Regel die Begründung für das Fehlen auf den Hinweis „erkrankt“ zu beschränken. Sollte eine Meldung per Mail nicht möglich sein, so kann diese auch telefonisch unter 168-44095 (Hauptgebäude) und 168-39738 (Edenstraße) erfolgen. Dieses sollte jedoch die Ausnahme sein. Die Mails werden von den Schulverwaltungskräften entgegengenommen, ebenso die Telefonanrufe.
Zusätzlich zu der Meldung per E-Mail oder Telefonanruf muss in den Jahrgängen 5-11 eine von den Eltern oder den volljährigen Schülerinnen und Schülern unterschriebene schriftliche Entschuldigung bis spätestens zum dritten Unterrichtstag nach der Rückkehr bei den Klassenleitungen abgegeben werden. Schülerinnen und Schüler der Qualifikationsphase legen die entsprechenden unterschriebenen Mitteilungen über Unterrichtsversäumnisse (Vordruck) in der auf ihre Rückkehr folgenden Unterrichtsstunde der jeweiligen Fachlehrerin oder dem Fachlehrer vor und lassen diese abzeichnen. Sind alle Fachlehrerinnen und -lehrer informiert, wird die Mitteilung über Unterrichtsversäumnisse an die Tutorin oder den Tutor gegeben.