Auslandsschuljahr

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Immanuel Kant formulierte es schon vor mehr als 200 Jahren: „Das Reisen bildet sehr; es entwöhnt von allen Vorurteilen des Volkes, des Glaubens, der Familie, der Erziehung. Es gibt den humanen duldsamen Sinn, den allgemeinen Charakter. Wer dagegen nichts sah, [als das,] was ihn in der Sphäre, worin er lebt, umgibt, hält leicht alles für notwendig und einzig in der Welt, weil es in seiner Heimat dafür gilt.“ Kant blieb allerdings Theoretiker, seine Heimatsstadt Königsberg hat er nie verlassen.

Kant formuliert hier – für unsere Ohren etwas hochgestochen – mit der Charakterbildung zur Humanität nur einen wichtigen Vorzug, den ein längerer Auslandsaufenthalt auch schon für Schülerinnen und Schüler hat. Ein Gewinn an Selbstständigkeit und Selbstbewusstsein kommt ebenso hinzu wie die Möglichkeit, aus reiner Neugierde ferne Länder viel intensiver kennen zu lernen, als das als Tourist jemals möglich wäre.

Und so entscheiden sich in jedem Jahr Schülerinnen und Schüler dafür, ein halbes oder ein ganzes Schuljahr im Ausland zu verbringen.
Ein solcher Auslandsaufenthalt ist im Regelfall für das 11. Schuljahr vorgesehen, das durch seine Scharnierfunktion zwischen Mittel- und Oberstufe dafür auch am besten geeignet erscheint. Nur in Ausnahmefällen sind längere Auslandsaufenthalte auch in andern Schuljahrgängen möglich.

Es gibt folgende Möglichkeiten, Schulzeit im Ausland zu verbringen:
1) ein Auslandsaufenthalt von bis zu 3 Monaten:
Dafür kann ein Schüler/eine Schülerin jederzeit – auch in anderen Jahrgängen – beurlaubt werden. Er oder sie fehlt dann diese Zeit über, wird hier aber für die übrige Zeit wie sonst auch bewertet.
2) ein Auslandsaufenthalt von maximal einem Schulhalbjahr:
Dieser muss im ersten Schulhalbjahr – also zwischen dem Beginn und Ende des Schulhalbjahrs hier in Niedersachsen – und im 11. Schuljahrgang liegen. Dann kann ein Schüler / eine Schülerin für die Dauer des Schulbesuchs im Ausland freigestellt werden. Im zweiten Halbjahr tritt er/sie in Jahrgang 11 ein und wird (hoffentlich) mit den Noten versetzt, die er/sie nur in diesem zweiten Halbjahr bekommt.
Ein solcher Auslandsaufenthalt ist besonders leicht zu reali-sieren, weil die Schüler/innen im Ausland keine besonderen Bedingungen erfüllen müssen – außer zur Schule zu gehen. Außerdem sind sie zum Zeitpunkt der Beratung und der Wahlen zur Qualifikationsphase wieder zur Hause.
Wenn das Auslandshalbjahr aus bestimmten Gründen nur im zweiten Halbjahr des 11. Jahrgangs möglich ist, so fällt er unter 3).
3) ein Auslandsaufenthalt von einem ganzen Schuljahr:
Dieser Fall ist regulär nur für den 11. Schuljahrgang vorgesehen. Er ist im Prinzip mit der Wiederholung des 11. Schuljahrgangs zuhause verbunden.
Allerdings gibt es die Möglichkeit, auf Antrag das im Ausland geleistete Schuljahr hier anerkennen zu lassen („Antrag auf Verkürzung der Verweildauer“). Dieser Antrag kann nach dem Auslandsaufenthalt beim Schulleiter gestellt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schüler/die Schülerin im Ausland erfolgreich am Unterricht in folgenden Fächern teilgenommen hat:
a) in zwei Fremdsprachen,
in manchen Fällen kann hier auch eine neue Fremdsprache begonnen werden (die hier dann aber weitergeführt werden muss)
b) in einem Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld (z.B. Geschichte, Politik, Erdkunde, Philosophie, Religion,…)
c) in Mathematik
d) in einem der Fächer Physik, Chemie, Biologie oder Informatik.
Wenn diese Möglichkeit genutzt werden soll, ist eine frühzeitige Beratung an unserer Schule besonders wichtig, da geklärt werden muss, ob die Schule im Ausland diese Möglichkeiten überhaupt bieten kann.
Auch besteht kein Anspruch auf die Anerkennung. Der Schulleiter wird hier vor dem Hintergrund entscheiden, ob zu erwarten ist, dass der Schüler / die Schülerin erfolgreich am Unterricht der Qualifikationsphase teilnehmen kann.
Vereinfachte Bedingungen gibt es für Schülerinnen und Schüler, die die Einführungsphase aufgrund sehr guter Leistungen überspringen können.

In allen Fällen (1-3) müssen sich die Schülerinnen und Schüler in Begleitung mindestens eines Erziehungsberechtigen an unserer Schule zum Auslandsaufenthalt beraten lassen.
Die meisten Familien arbeiten bei der Planung eines solchen Auslandsaufenthalts mit einer Austauschorganisation zusammen. Vereinbaren Sie / vereinbart ein Beratungsgespräch bereits vor Beginn oder zumindest in der Anfangsphase der Planung mit einer Organisation. So wissen Sie / wisst ihr, worauf geachtet werden muss.
In diesem Gespräch werden alle Detailfragen geklärt, z.B. wie die Wahlen für die Qualifikationsphase funktionieren, wenn man sich im Ausland befindet, und wann und in welcher Form die Schule zu informieren ist.

Bitte haben Sie / habt Verständnis dafür, dass wir keine der vielfach kommerziell arbeitenden Austauschorganisationen empfehlen kön-nen. Informations – bzw. Werbematerial vieler Anbieter liegt im Schulgebäude Edenstr. aus. Dort wird auch über Messen und an-dere Veranstaltungen zu Auslandsaufenthalten informiert (Die Schülerinnen und Schüler mögen die Aushänge beachten!).

Die Beratung führt Frau Wagener durch, zu erreichen unter isabella.wagener(at)rhshannover.de oder im Büro im Schulgebäude Edenstr. 23 (EG).

Wenn die Schule Schülerinnen und Schüler aus dem Ausland aufnehmen soll, so ist für die Aufnahme die jeweilige Jahrgangsleitung zuständig, also:
für die Jahrgänge 5-7 Frau Köppert,
für 8-10 sowie die Einführungsphase (11) Herr Thale und
für die Qualifikationsphase (12-13) Frau Wagener.

Gute Reise! – Isabella Wagener

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